FAQ

Wer kann sich bewerben?
„Kulturelle Grundlagen Europas“ ist ein Master-Studiengang mit kulturwissenschaftlicher Ausrichtung, für den Sie einen Bachelor-Abschluss in einem relevanten Fach benötigen. Aufgrund der interdisziplinären Struktur des Programms kommen hierfür zahlreiche Fächer in Frage, wie z.B. Kulturwissenschaften, Europawissenschaften, Global Studies, Ethnologie, Geschichte, Literaturwissenschaft, Kunstgeschichte, Medienwissenschaft, Soziologie, Politologie, Philosophie, usw.
Welche Sprachkenntnisse muss ich nachweisen und wie?
Für die Bewerbung um einen Studienplatz benötigen Sie den Nachweis über die Kenntnis von mindestens zwei modernen Fremdsprachen auf dem Niveau B2 (zusätzlich zur Muttersprache). Als Nachweis genügt eine einfache Bescheinigung wie z.B. Abiturzeugnis, UniCert, Zertifikat einer Sprachschule, etc. Einen Toefl-Test benötigen Sie nicht. Ausländische Bewerber können sich Deutsch als Fremdsprache anrechnen lassen. Sprachkenntnisse, die für den Auslandsaufenthalt relevant sind, müssen bis Endes des ersten Semesters nachgewiesen werden. Sprachkurse und Sprachtests können am Sprachlehr-Institut (SLI) der Universität Konstanz absolviert werden.
Bis wann müssen die B.A. Zeugnisse vorliegen?
Für die Bewerbung um einen Studienplatz genügt eine offizielle Übersicht über ihre aktuellen Prüfungsleistungen von ihrem Prüfungsamt. Im Falle einer positiven Bewertung erfolgt eine vorläufige Zulassung. Für eine endgültige Zulassung muss das B.A. Zeugnis bis Ende des Jahres abgegeben werden. Ausländische Bewerber benötigen eine beglaubigte Übersetzung. Sollte der erforderliche Notendurchschnitt wider erwarten schlechter als 2.0 sein, kann eine nachträgliche Exmatrikulation nicht vermieden werden.
Wie und wann werden die Studienplätze vergeben?
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt mittels eines internen Auswahlverfahrens. Alle Bewerben werden auf der Grundlage ihrer bisherigen Studienleistungen, des Lebenslaufs sowie eines Motivationsschreibens eingestuft. Die besten zwanzig Bewerber werden bis spätestens Ende Juni benachrichtigt. Danach wird Platz für Platz an die nachfolgenden Bewerber vergeben. Dabei muss stets auf eine Zu- oder Absage des nächsten Kandidaten gewartet werden, so dass sich das reguläre Nachrückverfahren bis in den September ziehen kann. Von individuellen Nachfragen nach dem aktuellen Stand des Verfahrens bitten wir daher abzusehen.
Was sollte ich bei der Wahl des Vertiefungsbereichs berücksichtigen?
Der Vertiefungsbereich ermöglicht neben dem Kernbereich eine zusätzliche Schwerpunktbildung innerhalb des Studiengangs. Bei der Wahl sollten Sie zum einen berücksichtigen, welche Vorkenntnisse Sie mitbringen; und zum anderen, wo Sie nach dem Studium hin möchten. Der Vertiefungsbereich kann im Laufe des ersten Semesters gewechselt werden.
Ist ein Praktikum vorgesehen?
Ein Praktikum zur beruflichen Orientierung ist innerhalb des Studiengangs nicht verpflichtend, wird aber ausdrücklich begrüßt. Bei inhaltlicher Eignung und mindestens sechswöchigen Laufzeit kann es im Ergänzungsbereich mit 3 Cr angerechnet werden. Bitte sprechen Sie die inhaltliche Eignung im Vorfeld mit einem Mitglied des Leitungsteams ab. Bitte reichen Sie das Praktikumszeugnis im Sekretariat bei Gabriela Kruse-Niermann ein. Das Leitungsteam entscheidet dann über die Anerkennung und leitet sie an das Prüfungsamt weiter. Praktika, die vor Studienbeginn absolviert worden sind, können nicht angerechnet werden.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Mentoren-Gespräch?
Die Mentoren stehen Ihnen mindestens einmal pro Semester für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Diese Gespräche sollen der Orientierung innerhalb des Studiums sowie in Hinblick auf berufliche Perspektiven dienen. Am meisten profitieren Sie von diesen Gesprächen, wenn Sie wirklich etwas wissen möchten, das Sie sich nicht selbst beantworten können. Bitte bereiten Sie sich deshalb gut darauf vor und lassen Sie Ihrem Mentor rechtzeitig ein einseitiges Papier zukommen, auf dem Sie kurz Ihre aktuelle Situation und wichtigsten Fragen schildern. Eine Liste mit allen Mentoren des Studiengangs sowie deren fachliche Zuständigkeiten finden Sie hier.
Wie erfolgt die Wahl des Auslandssemesters?
Alle Studierenden absolvieren in ihrem dritten Semester einen obligatorischen Auslandsaufenthalt an einer unserer außer-europäischen Partner-Universitäten. Im Rahmen des Europa-Parlaments werden sie hierüber ausführlich informiert. Hierfür wurden spezielle Kooperationsvereinbarungen getroffen, welche die Zahl der zur Verfügung stehendenden Studienplätze regeln. Die Vergabe dieser Studienplätze erfolgt mittels eines persönlichen Beratungsgesprächs, das auf der Grundlage eines Motivationsschreibens geführt wird, in dem die Studierenden ihre Standortwahl inhaltlich begründen. Einen Überblick über alle Partner-Universitäten finden Sie hier.
Wie lässt sich das Auslandssemester finanzieren?
Die Programmverantwortlichen sind bemüht, das Auslandssemester sozial verträglich zu gestalten und Stipendien für den Studierendenaustausch wie z.B. vom DAAD einzuwerben. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich selbst um verschiedene Förderungen zu bewerben. Einen aktuellen Überblick finden Sie hier.
Kann ich mich während des Auslandssemesters von den Studiengebühren befreien lassen?
Unser Austausch von Studierenden zwischen Universitäten beruht auf dem so genannten Reziprozitätsprinzip, d.h. dass die Zahl der ausgetauschten Studierenden (In-coming und Out-going) gleich groß sein muss. Dafür müssen Sie keine zusätzlichen Studiengebühren an der Gast-Universität zahlen, was Ihnen in den meisten Fällen sehr viel Geld erspart. Sie bleiben in Konstanz immatrikuliert und zahlen hier auch die Gebühren. Eine Beurlaubung ist deshalb nicht möglich. Befreien lassen können Sie sich aber von den Gebühren des Seezeit-Studentenwerks, deren Dienstleistungen Sie in dieser Zeit nicht in Anspruch nehmen.
Wie weise ich die im Ausland erbrachten Leistungen nach?
Laut Prüfungsordnung sollten Sie im Ausland zwei benotete Prüfungsleistungen (6 Cr) und eine unbenotete Studienleistung (3 Cr) erbringen. Bitte lassen Sie hierfür unseren Vordruck „Confirmation of Course Attendance“ von den zuständigen Dozenten vor Ort unterschreiben. Die drei Kursbestätigungen geben Sie dann bitte zusammen mit der von Ihnen ausgefüllten „Bescheinigung über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen...“ im Sekretariat ab. Die Umrechnung der Note sowie die erforderliche Unterschrift werden dann vom Leitungsteam ergänzt und an das Prüfungsamt weitergereicht.
Was passiert nach dem Auslandssemester?
Im Mittelpunkt des vierten Semesters steht der Studienabschluss. Um diesen möglichst erfolgreich zu absolvieren, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig nach Konstanz zurück zu kehren und sich aktiv um die institutionelle wie intellektuelle Wiedereinbindung in den hiesigen Studienalltag zu bemühen. Gerne stehen die Programmverantwortlichen gegebenenfalls für Beratungsgespräche zur Verfügung oder vermitteln Sie an die für Ihre Master-Thesis relevanten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Ort weiter.
Wann muss ich mich zur Master-Prüfung anmelden?
Die Anmeldefrist für die Master-Thesis läuft vom 1. bis 15. Februar für das darauffolgende Sommersemester. Die dafür erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von Herrn Gerhard Nuber im zentralen Prüfungsamt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Anmeldung unter Umständen noch während Ihres Auslandsaufenthaltes erfolgen muss.
Was muss ich tun, um den Betreuer oder den Titel meiner Master-Arbeit zu wechseln?
Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt.
Studienordnung
Audio
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- Über den Aufbau des Studiengangs